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Amalgam-Verbot seit 01.01.2025

Zum 1. Januar 2025 trat in der Europäischen Union das vollständige Verbot von Amalgam als Füllungsmaterial in Kraft. Der Hauptgrund für das Verbot ist der Umweltaspekt: Quecksilber belastet Gewässer und Ökosysteme, wenn alte Füllungen unsachgemäß entsorgt werden. Die EU setzt sich mit dem Verbot für einen nachhaltigeren Umgang mit diesem Stoff ein.

Eine Umweltgefahr geht in Deutschland aber nicht von dentalem Amalgam aus, denn alle Amalgamreste, die beim Einbringen oder Ausbohren von Amalgam-Füllungen entsteht, werden abgesaugt und im Amalgamabscheider, der sich seit 1990 in jedem Zahnarztstuhl befindet, aufgefangen und fachgerecht entsorgt.

Was bedeutet das für bestehende Amalgamfüllungen?

Wenn Sie bereits Amalgamfüllungen haben, besteht kein unmittelbarer Handlungsbedarf. Amalgam ist ein bewährtes und gut erforschtes Füllungsmaterial, das lange hält und in der Regel gut vertragen wird. Solange die Füllungen intakt sind und keine Beschwerden verursachen, gibt es keinen zwingenden Grund für eine Entfernung. Allerdings kann ein Austausch sinnvoll sein, wenn Risse, Randspalten oder Karies unter der Füllung auftreten. In unserer Praxis beraten wir Sie gerne individuell über die beste Vorgehensweise.